FAQ
Willkommen zu den FAQs unserer Praxis. Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen zu unseren Behandlungen, Therapien und Dienstleistungen für Ihr Wohlbefinden.
Osteopathie und Physiotherapie: Was ist der Unterschied?
Physiotherapie und Osteopathie unterscheiden sich sowohl in ihrer Herangehensweise als auch in rechtlichen Aspekten:
Physiotherapie:
Die Physiotherapie, früher auch als Krankengymnastik bekannt, ist ein natürliches Heilverfahren.
Sie befasst sich mit körperlichen Beschwerden, insbesondere Störungen des Bewegungsapparats. Der Physiotherapeut behandelt auf Rezept und ärztliche Anweisung.
Ziel der Physiotherapie ist es, Patienten bei der Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung ihrer Beweglichkeit und anderen körperlichen Funktionen zu unterstützen. Physiotherapeuten verwenden verschiedene Methoden wie manuelle Therapie, gerät gestützte Therapie und manuelle Lymphdrainage. Die Kosten werden von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen.
Osteopathie:
Die Osteopathie ist eine manuelle Behandlungsmethode, die den Körper als Ganzes betrachtet.
Osteopathen arbeiten mit den Händen und verzichten auf Instrumente.
Ihr Fokus liegt auf den Ursachen von Krankheiten und Symptomen. Ziel der Osteopathie ist es, den Körper ins Gleichgewicht zu bringen und Schmerzen zu lindern. Osteopathie ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, aber einige Kassen beteiligen sich an den Kosten. Da Osteopathie Heilkunde ist, darf Sie nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeführt werden. Ärzte und Heilpraktiker können Privatversicherte über Ihre Gebührenordnung als Arzt oder Heilpraktiker abrechnen. Die Kosten werden meistens von den Privatkassen übernommen.
Insgesamt kann man sagen, dass die klassische Physiotherapie sich auf die Behandlung von spezifischen Symptomen konzentriert, während die Osteopathie versucht, die zugrunde liegenden Ursachen von Beschwerden zu identifizieren und zu behandeln
Je nach Problemen, Erkrankungen und Zielsetzung kommt entweder die eine oder andere Behandlung in Betracht oder nacheinander oder auch in Kombination.
Fragen zu: Osteopathie
Wer darf in Deutschland osteopathisch behandeln?
In Deutschland dürfen ausschließlich Ärzte und Heilpraktiker Osteopathie ausüben. Osteopathie stellt eine Heilkunde dar, die nur von den oben genannten, speziell ausgebildeten Berufsgruppen ausgeübt werden darf.
Brauche ich einen Termin?
Ja, wir haben eine Bestellpraxis und behandeln nur nach Terminvereinbarung. Diesen können Sie ganz unkompliziert telefonisch vereinbaren unter
07303 901 594
oder per E-Mail an
praxisvogt@gmx.de
Wie lange dauert eine osteopathische Behandlung?
Erst- und Folgetermine Erwachsene: 45 Minuten
Ersttermine Babys und Kinder: 45 Minuten
Folgetermin Babys und Kinder: 30 oder 45 Minuten je nach Bedarf
Wie viele Termine benötige ich?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Nach ca. 1-4 Sitzungen sollten jedoch die ersten Erfolge eintreten. Chronische Beschwerden müssen meist länger behandelt werden als akute Beschwerden.
In welchen Abständen sollten die Behandlungen erfolgen?
Der Zeitraum ist ebenfalls von den Beschwerden abhängig. Teilweise können die Behandlungen wöchentlich erfolgen, in anderen Fällen ist eine mehrwöchige Pause sinnvoll. Um den optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, empfehlen wir Ihnen nach jeder Behandlung, wann Sie einen neuen Termin vereinbaren sollen.
Was muss ich vor meinem ersten Termin beachten?
Nach Terminvereinbarung bekommen Sie eine Bestätigungsmail gesendet. In dieser E-Mail steht alles Weitere genau beschrieben, was Sie zum Termin mitbringen sollten und Sie erhalten einen Anamnesebogen, den Sie in Ruhe Zuhause ausfüllen können.
Welche Kleidung ist für eine osteopathische Behandlung sinnvoll?
Ein entscheidender Aspekt ist, dass sich der Patient in seiner Kleidung wohlfühlt. Lockere und leichte Kleidung beeinträchtigen normalerweise nicht das Abtasten von Verspannungen und müssen daher nicht abgelegt werden. Dickere Materialien wie Pullover oder Hosen sollten jedoch abgelegt werden.
Können Begleiterscheinungen oder Nachwirkungen durch eine osteopathische Behandlung auftreten?
Nach einer Osteopathie-Behandlung arbeitet der Körper des Patienten daran, die vom Osteopathen gesetzten Impulse umzusetzen. Ziel ist es, das fehl funktionale Gleichgewicht in den Körpergeweben abzubauen. Es ist möglich, dass der Patient vorübergehend auf körperlicher Ebene ein „Ziehen“ oder „Zwicken“ wahrnimmt, auch an Stellen, die nicht unmittelbar behandelt wurden. Es kann sein, dass es zu Muskelkater kommt. Auch kann es sein, dass Sie sehr müde nach der Behandlung werden oder das Gegenteil, dass Sie einen Bewegungsdrang verspüren. Diese Erscheinungen sind normalerweise kurzfristig und führen rasch zu einem verbesserten Wohlbefinden.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten der Osteopathie?
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten seit 2012 anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Allerdings variieren die Erstattungssätze von Krankenkasse zu Krankenkasse und ändern sich von Jahr zu Jahr. Daher ist es ratsam, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob und in welchem Umfang sie sich an den Kosten beteiligt. Als Beispiel übernehmen viele Krankenkassen pro Jahr 50-80 % der Kosten für 3-6 Behandlungen. Zudem sollten Sie erfragen, ob Ihre Krankenkasse ein Privatrezept vom Arzt verlangt, auf dem eine osteopathische Behandlung empfohlen wird.
Für private Krankenkassen und Beihilfe rechnen wir nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. In der Regel erstatten private Versicherungen und die Beihilfe diese Kosten, es sei denn, es besteht ein Vertrag, der dies ausdrücklich ausschließt. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob Heilpraktiker-Kosten erstattet werden
Fragen zur Abrechnung
Die Abrechnungsmodalitäten variieren je nach Art Ihrer Krankenversicherung (privat oder gesetzlich) und den gewünschten Leistungen.
Osteopathie
Privatversicherte können osteopathische Behandlungen ohne Rezept in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt über die Heilpraktikergebührenordnung (GeBüH). Bitte klären Sie vorab, welche Leistungen Ihre Krankenkasse im individuellen Einzelfall übernimmt. Sie bekommen die Rechnung von unserem Abrechnungszentrum zugesandt.
Gesetzlich Versicherte haben je nach Krankenkasse die Möglichkeit, die Behandlungskosten teilweise erstattet zu bekommen. (bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse). In diesem Fall benötigen Sie ein Privatrezept von Ihrem Arzt. Die Kosten für gesetzlich Versicherte und Selbstzahler (ohne Rezept) belaufen sich pro Behandlung auf 95 Euro, welche nach der Behandlung bar zu bezahlen sind. Die Behandlungsdauer beträgt 45 Minuten. Je nach Bedarf besteht natürlich die Möglichkeit einen Doppeltermin (90 Minuten) zu buchen.
Heilpraktiker
Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen übernehmen normalerweise keine Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker. Gesetzlich Versicherte können unserer Heilpraktikerleistungen als Selbstzahler buchen. Selbstzahler bezahlen pro 45 Minuten Behandlungszeit 95 Euro, welche nach der Behandlung bar zu bezahlen sind.
Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherungen werden die Behandlungskosten nur im Rahmen Ihres individuellen Versicherungsvertrages erstattet.
Bitte beachten Sie folgendes: Rechnungen für private Kostenträger werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 1985) abgerechnet, und zwar mindestens zum Höchstsatz. Erstellte Rechnungen können nicht verändert werden. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach der Übernahme der Kosten. Unser Honoraranspruch besteht in jedem Fall in voller Höhe – unabhängig von gegebenenfalls geleisteten Krankenversicherungsleistungen und/oder Beihilfeleistungen. Sie bekommen die Rechnung von unserem Abrechnungszentrum zugesandt.
Laborkosten
Alle Laborleistungen werden als Fremdleistungen direkt vom jeweiligen Labor mit Ihnen abgerechnet. Welche Leistungen im Einzelfall von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung übernommen werden, klären Sie bitte mit Ihren Versicherungen.
Physiotherapie
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder Zusatzkrankenversicherte haben die Möglichkeit, die Behandlungskosten über ihre jeweilige Krankenkasse abzurechnen. Bitte bringen Sie hierfür ein Rezept mit und informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse über die Kostenerstattung. Wir legen großen Wert darauf, eine erfolgreiche Behandlung zu gewährleisten, und behandeln wir im 40-Minuten-Takt. Um dies zu ermöglichen, sollte Ihr Rezept dementsprechend ausgestellt sein, wir helfen Ihnen gerne, was genau auf Ihrem Rezept stehen muss. Die Behandlungszeiten beinhalten: Befund, Dokumentation und An- und Ausziehen.
Bei gesetzlich Versicherten richtet sich die Behandlungsdauer nach der Verordnung.
Seit 01.01.2021 besteht für Sie die Möglichkeit, dass Ihr Arzt Ihnen Doppelbehandlungen verordnen kann, das heißt statt 2x wöchentlich kommen Sie 1x wöchentlich einen Doppeltermin, somit können wir Ihnen 40 Minuten Behandlungszeiten anbieten. Die Behandlungszeiten beinhalten: Befund, Dokumentation und An- und Ausziehen. Gesetzlich Versicherte bekommen eine Rechnung von unserem Abrechnungszentrum über Ihre Rezeptzuzahlungen.
Gesetzlich Versicherte haben auch die Möglichkeit, unsere Leistungen als Selbstzahler zu nutzen. Die Abrechnung erfolgt nach dem jeweiligen Behandlungstermin.
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.
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