Häufig gestellte Fragen

FAQ

Willkommen zu den FAQs unserer Praxis. Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen zu unseren Behandlungen, Therapien und Dienstleistungen für Ihr Wohlbefinden.

Praxisräume KörperRaum Illertissen – ganzheitliche Atmosphäre für Gesundheit
Wir freuen uns auf Sie!

#schoendassdudabist

Osteopathie und Physiotherapie: Was ist der Unterschied?

Physiotherapie und Osteopathie unterscheiden sich sowohl in ihrer Herangehensweise als auch in rechtlichen Aspekten:

Physiotherapie:

Die Physiotherapie, früher auch als Krankengymnastik bekannt, ist ein natürliches Heilverfahren.

Sie befasst sich mit körperlichen Beschwerden, insbesondere Störungen des Bewegungsapparats. Der Physiotherapeut behandelt auf Rezept und ärztliche Anweisung.

Ziel der Physiotherapie ist es, Patienten bei der Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung ihrer Beweglichkeit und anderen körperlichen Funktionen zu unterstützen. Physiotherapeuten verwenden verschiedene Methoden wie manuelle Therapie, gerät gestützte Therapie und manuelle Lymphdrainage. Die Kosten werden von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen.

Osteopathie:

Die Osteopathie ist eine manuelle Behandlungsmethode, die den Körper als Ganzes betrachtet.

Osteopathen arbeiten mit den Händen und verzichten auf Instrumente.

Ihr Fokus liegt auf den Ursachen von Krankheiten und Symptomen. Ziel der Osteopathie ist es, den Körper ins Gleichgewicht zu bringen und Schmerzen zu lindern. Osteopathie ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, aber einige Kassen beteiligen sich an den Kosten. Da Osteopathie Heilkunde ist, darf Sie nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeführt werden. Ärzte und Heilpraktiker können Privatversicherte über Ihre Gebührenordnung als Arzt oder Heilpraktiker abrechnen. Die Kosten werden meistens von den Privatkassen übernommen.

Insgesamt kann man sagen, dass die klassische Physiotherapie sich auf die Behandlung von spezifischen Symptomen konzentriert, während die Osteopathie versucht, die zugrunde liegenden Ursachen von Beschwerden zu identifizieren und zu behandeln

Je nach Problemen, Erkrankungen und Zielsetzung kommt entweder die eine oder andere Behandlung in Betracht oder nacheinander oder auch in Kombination.

Rückenbehandlung beim Therapeuten

Fragen zu: Osteopathie

In Deutschland dürfen ausschließlich Ärzte und Heilpraktiker Osteopathie ausüben. Osteopathie stellt eine Heilkunde dar, die nur von den oben genannten, speziell ausgebildeten Berufsgruppen ausgeübt werden darf.

Ja, wir haben eine Bestellpraxis und behandeln nur nach Terminvereinbarung. Diesen können Sie ganz unkompliziert telefonisch vereinbaren unter

07303 901 594

oder per E-Mail an

praxisvogt@gmx.de

.

Erst- und Folgetermine Erwachsene: 45 Minute

Erst- und Folgetermin Babys und Kinder: 30 Minuten (bei Bedarf auch 45 Minuten) 

In manchenn Fällen kann es therapeutisch sinnvoll sein, die Behandlung auf 60 Minuten zu erweitern. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell – auf Wunsch oder auf Empfehlung Ihres Therapeuten

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da jeder Mensch und jede Beschwerdesituation individuell ist. In der Regel zeigen sich innerhalb von 1 bis 4 Sitzungen erste spürbare Veränderungen.

Akute Beschwerden reagieren meist schneller, während chronische oder länger bestehende Themen häufig einen etwas längeren Behandlungszeitraum benötigen.

Gerne besprechen wir mit Ihnen nach den ersten Terminen gemeinsam, welcher weitere Behandlungsrahmen für Sie sinnvoll ist.

Der Zeitraum ist ebenfalls von den Beschwerden abhängig. Teilweise können die Behandlungen wöchentlich erfolgen, in anderen Fällen ist eine mehrwöchige Pause sinnvoll. Um den optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, empfehlen wir Ihnen nach jeder Behandlung, wann Sie einen neuen Termin vereinbaren sollen.

Nach Terminvereinbarung bekommen Sie eine Bestätigungsmail gesendet. In dieser E-Mail steht alles Weitere genau beschrieben, was Sie zum Termin mitbringen sollten und Sie erhalten einen Anamnesebogen, den Sie in Ruhe Zuhause ausfüllen können.

Ein entscheidender Aspekt ist, dass sich der Patient in seiner Kleidung wohlfühlt. Lockere und leichte Kleidung beeinträchtigen normalerweise nicht das Abtasten von Verspannungen und müssen daher nicht abgelegt werden. Dickere Materialien wie Pullover oder Hosen sollten jedoch abgelegt werden.

Nach einer Osteopathie-Behandlung arbeitet der Körper des Patienten daran, die vom Osteopathen gesetzten Impulse umzusetzen. Ziel ist es, das fehl funktionale Gleichgewicht in den Körpergeweben abzubauen. Es ist möglich, dass der Patient vorübergehend auf körperlicher Ebene ein „Ziehen“ oder „Zwicken“ wahrnimmt, auch an Stellen, die nicht unmittelbar behandelt wurden. Es kann sein, dass es zu Muskelkater kommt. Auch kann es sein, dass Sie sehr müde nach der Behandlung werden oder das Gegenteil, dass Sie einen Bewegungsdrang verspüren.  Diese Erscheinungen sind normalerweise kurzfristig und führen rasch zu einem verbesserten Wohlbefinden.  Wenn Sie mehr Informationen wünschen – lesen hierzu unseren Blogbeitrag.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten seit 2012 anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Allerdings variieren die Erstattungssätze von Krankenkasse zu Krankenkasse und ändern sich von Jahr zu Jahr. Daher ist es ratsam, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob und in welchem Umfang sie sich an den Kosten beteiligt. Als Beispiel übernehmen viele Krankenkassen pro Jahr 50-80 % der Kosten für 3-6 Behandlungen. Zudem sollten Sie erfragen, ob Ihre Krankenkasse ein Privatrezept vom Arzt verlangt, auf dem eine osteopathische Behandlung empfohlen wird.

Für private Krankenkassen und Beihilfe rechnen wir nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. In der Regel erstatten private Versicherungen und die Beihilfe diese Kosten, es sei denn, es besteht ein Vertrag, der dies ausdrücklich ausschließt. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob Heilpraktiker-Kosten erstattet werden

Fragen zur Abrechnung

Die Abrechnungsmodalitäten variieren je nach Art Ihrer Krankenversicherung (privat oder gesetzlich) und den gewünschten Leistungen.

Privatversicherte können osteopathische Behandlungen ohne Rezept in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt über die Heilpraktikergebührenordnung (GeBüH). Bitte klären Sie vorab, welche Leistungen Ihre Krankenkasse im individuellen Einzelfall übernimmt.  Sie bekommen die Rechnung von unserem Abrechnungszentrum zugesandt.

Gesetzlich Versicherte haben je nach Krankenkasse die Möglichkeit, die Behandlungskosten teilweise erstattet zu bekommen. (bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse). In diesem Fall benötigen Sie meistens ein Privatrezept von Ihrem Arzt.

Die Kosten für Erwachsene gesetzlich Versicherte und Selbstzahler belaufen sich pro Behandlung auf 100 Euro. Die Behandlungsdauer beträgt 45 Minuten. Sie bekommen die Rechnung von unserem Abrechnungszentrum zugesandt.

Die Kosten für Baby- und Kinder gesetzlich Versicherte und Selbstzahler belaufen sich pro Behandlung auf 90 Euro. Die Behandlungsdauer beträgt 30 Minuten.Sie bekommen die Rechnung von unserem Abrechnungszentrum zugesandt.

Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Gesetzlich Versicherte können unsere Leistungen selbstverständlich als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Die Kosten richten sich nach der jeweils gebuchten Leistung, dem diagnostischen oder therapeutischen Aufwand sowie der benötigten Zeit. Eine aktuelle Übersicht unserer Honorare finden Sie auf den jeweiligen Leistungsseiten oder erhalten Sie gerne auf Anfrage. Die Rechnung wird Ihnen über unser Abrechnungszentrum zugesandt.

Bei Privatkassen sowie privaten Zusatzversicherungen erfolgt eine Kostenerstattung ausschließlich im Rahmen Ihres individuellen Versicherungsvertrages.

Bitte beachten Sie: Heilpraktiker unterliegen keiner gesetzlich verbindlichen Gebührenordnung. Unsere Honorare orientieren sich – soweit möglich – an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985), werden jedoch je nach Art, Umfang und Aufwand der Leistung individuell berechnet und können auch über den dort genannten Höchstsätzen liegen. Für diagnostische oder therapeutische Leistungen, die in der GebüH nicht oder nicht ausreichend abgebildet sind, können – soweit zulässig – entsprechende Analogziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Orientierung herangezogen werden. Auch hierbei können die berechneten Honorare über den dort ausgewiesenen Sätzen liegen. Bereits ausgestellte Rechnungen können nachträglich nicht verändert werden. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung über die individuellen Erstattungsbedingungen. Unser Honoraranspruch besteht unabhängig von einer vollständigen oder teilweisen Erstattung durch Ihre Versicherung oder Beihilfe. Die Rechnung erhalten Sie über unser Abrechnungszentrum.

Alle Laborleistungen werden als Fremdleistungen direkt vom jeweiligen Labor mit Ihnen abgerechnet. Welche Leistungen im Einzelfall von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung übernommen werden, klären Sie bitte mit Ihren Versicherungen.

Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung können die Behandlungskosten im Rahmen ihres individuellen Versicherungsvertrages bei ihrer Versicherung einreichen. Bitte bringen Sie hierzu Ihr ärztliches Rezept mit und informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn über die Höhe der möglichen Kostenerstattung.

Um eine qualitativ hochwertige und nachhaltige physiotherapeutische Behandlung zu gewährleisten, führen wir unsere Therapien grundsätzlich als 30-minütige Doppelbehandlungen durch. Die Behandlungszeit umfasst die physiotherapeutische Befundung, die Behandlung sowie die notwendige Dokumentation.

Gesetzlich Versicherte können seit dem 01.01.2021 – je nach Verordnung und medizinischer Notwendigkeit – Doppelbehandlungen erhalten. Wir empfehlen diese Behandlungsform ausdrücklich, da sie ausreichend Zeit für eine umfassende und effektive Therapie bietet. Gerne informieren wir Sie darüber, welche Angaben hierfür auf Ihrem Rezept erforderlich sind.

Ist eine Doppelbehandlung auf dem Rezept nicht verordnet, besteht – sofern organisatorisch möglich – die Möglichkeit, die verlängerte Behandlungszeit gegen eine private Aufzahlung in Anspruch zu nehmen.

Die gesetzliche Rezeptzuzahlung sowie gegebenenfalls vereinbarte private Eigenleistungen werden über unser Abrechnungszentrum abgerechnet.

Selbstverständlich können unsere physiotherapeutischen Leistungen auch unabhängig von einer ärztlichen Verordnung als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.

Haben Sie Fragen? Unser Praxisteam berät Sie gerne.

Willkommen im KörperRaum Illertissen – Osteopathie & Frauenheilkunde

Unser Expertennetzwerk

Deine Hebamme Nadine

Familienberatung Lena Disch

Stillzeit Illtertissen

Deine Hebamme Nadine

LEA Familienbegleitung

Familienberatung Lena Disch

Andrea Rommel | Heilpraktikerin für Psychotherapie

Zungenbändchen & Lippenbändchen schonend mit CO² Laser trennen

Zungen‐ und Lippenband / Kinderzahnarzt Landsberg

Zungenbandzentrum München

Stillzeit Illtertissen

Stillberatung Allgäu

Familienberatung Lena Disch

Familienstützpunkt Illertissen

Familienstützpunkt Vöhringen

Familienstützpunkt Senden

Dr. Herold und Kollegen

Hebammenpraxis Illertissen

Hebammenpraxis Vöhringen

Hebammenpraxis Sonnenschein in Memmingen

Geburtshaus Ulm

Geburtshaus Vulvarium Ulm

Deine Hebamme Nadine

Hebammenpraxis Sonnenschein

Hebammenpraxis Erdenlicht in Kempten

Hebammenzentrum Wunderzeit

Beleghebammen der Donauklink Ulm

Dr. med. Daniela Pfaue

Redle Laufsport

Familienstützpunkt Illertissen

Stillberatung Allgäu

Dr. med. Sabine Ott-Oechsle

FAMILIENzauber Allgäu

Privatpraxis Grotenklas

Stillzeit Illtertissen

Stillberatung Allgäu

LEA Familienbegleitung

Familienberatung Lena Disch

FAMILIENzauber Allgäu

Tante Elses Stoffis

Stoffwindelberatung Allgäu

Deine Hebamme Nadine

Yoga & Pilates mit Silke

Dres Borst in Ulm

Naturheilkundliche Frauenheilkunde – sanft & individuell begleitet

Unsere Öffnungszeiten

Termine können Sie mit unseren Mitarbeiterinnen Frau Karin Huber und Frau Alexandra Baur persönlich oder per Telefon an folgenden Zeiten vereinbaren

Dienstag:
08:15 – 11:30 Uhr & 14:30 – 17:00 Uhr

Mittwoch:
08:15 – 11:30 Uhr & 14:30 – 17:00 Uhr

Donnerstag:
08:15 – 11:30 Uhr & 14:30 – 17:30 Uhr

Freitag:
08:30 – 12:00 Uhr